Das Sonderurlaubsgesetz

Wappen: Rheinland-Pfalz
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Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 05.10.2001

Mit diesem neuen Landesgesetz, das u.a. auf eine Initiative der Sportjugend Pfalz zurückgeht, können ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätige Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und soweit sie in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, auf Antrag Freistellung von der Arbeit (Sonderurlaub) beantragen.

Dabei werden für unbezahlten Urlaub bis zu 60.- Euro pro Tag vom Landesjugendamt erstattet (vgl. auch Landesmittel gemäß Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz). Die Antragsformulare auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall sowie das Sonderurlaubsschreiben sind bei der Sportjugend Pfalz anzufordern. Die Bearbeitung erfolgt über die Sportjugend Pfalz. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung.

Der ausführliche Gesetzestext zum Download im PDF-Format: