Zuwendungsbestätigungen

Bild: Sparschwein

Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 haben sich unter anderem Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 01. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 Abs. 1 EStDV in Verbindung mit dem BMF (Bundesministerium der Finanzen)-Schreiben vom 02. Juni 2000 (BStBl I 2000 S. 592).

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die auf den nächsten beiden Seiten veröffentlichten Muster für Zuwendungen ab dem 01. Januar 2007 zu verwenden.

Aufgrund der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum 20. Juni 2008 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 18. November 1999 – BStBl I 1999 S. 979 – und BMF-Schreiben vom 07. Dezember 2000 – BStBl I 2000 S. 1557 -) verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster erforderlichen rein redaktionellen Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 01. Januar 2007, können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen werden.

Dieses Schreiben ist rückwirkend ab dem 01. Januar 2007 gültig und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die BMF-Schreiben vom 18. November 1999 (BStBl I 1999 S. 979) und vom 07. Dezember 2000 (BStBl I 2000 S. 1557).

Beide Formulare stehen hier zum Download bereit: